Verbände

Kreditwirtschaft reizt Verbände

Die Verbesserung des Anlegerschutzes ist ein dankbares Thema. Wie beim Tier- oder Kindswohl wird niemand demjenigen widersprechen, der Verbesserungen fordert. Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zum Anlegerschutz gestartet, zu dem sich die Verbände äußern können. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat dies aktuell getan und damit bei den Vermittlerverbänden für Staunen und Raunen gesorgt.

von Maximilian Volz,
Handschlag zwischen zwei Geschäftsleuten
Handschlag zwischen zwei Geschäftsleuten © Pixabay

Um den Anlegerschutz zu verbessern, sind für den DK Änderungen an den für Banken wesentlichen Gesetzen WpHG und WpPG „nicht erforderlich“. Stattdessen sollte die aufsichtsrechtliche „Ungleichbehandlung zwischen Finanzanlagenvermittlern und Kreditinstituten“ beseitigt werden. Das bedeutet, die Finanzanlagenvermittler unter die Aufsicht der BaFin stellen. Eine Zombieforderung. Sie war in der letzten Legislaturperiode unter Angela Merkel Dauerthema, wurde aber nicht umgesetzt. Die Vermittler blieben unter Aufsicht der Industrie- und Handelskammern.

Diesen Zustand bezeichnet die DK ggü. PLATOW als „zersplitterte, nicht ausreichend qualifizierte“ Aufsicht. Nur die BaFin könne der zunehmenden Komplexität des anwendbaren Aufsichtsrechts gerecht werden. Die Ampel hat das Thema Vermittleraufsicht nicht mehr aufgegriffen.

Dass die DK das Ärgerthema nun erneut auf die Reise schickt, sehen die Vermittlerverbände (BVK, AfW, Votum), mit denen PLATOW sprach, als Ablenkung oder Foul. „Wenn man solche Freunde hat . . .“, so ein führender Verbandsvertreter. Votum-Chef Martin Klein sieht darin sogar die „übliche Verrenkung der Deutschen Kreditwirtschaft“. Schon seit der Richtlinie MiFID I im Jahr 2007 wiederhole sie die Forderung wie ein Mantra bei jedem Gesetzgebungsverfahren. Doch auch dieses Mal werde die Kreditwirtschaft damit „ins Leere laufen“.

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