Die von Querelen geschüttelte Raiffeisenbank Plankstetten hat wieder eine neue Führung: Marcus W. Leiendecker (59), der frühere Chef der ehemaligen Volksbank Südmünsterland-Mitte, startet mit Wirkung zum 1. Oktober als Sonderbeauftragter der Bafin, wie die Kommunikationsagentur Awado, eine Tochter des Genoverbands, für die Bank mitteilt. Leiendecker folgt auf Odo Steinmann, der erst im Juli als Sonderbeauftragter angetreten war und bereits Mitte September seinen Ausstieg „aus gesundheitlichen Gründen“ bekanntgab.

Die Bank ist von einem Machtkampf geprägt, nachdem die Bafin den alten Vorstand aus Elmar Weiß und Walter Frank im Juli abberufen hatte. Die beiden Vorstände, die sich einer Kooperation mit der Aufsicht weitgehend verweigert hatten, genießen weiterhin Rückhalt im Eignerkreis der bayerischen Bank. Das Institut, das als Aktiengesellschaft organisiert ist, bezeichnet sich nach einem Votum der Aktionäre im September nicht mehr als „genossenschaftlich“. Der BVR stuft die Bank als Präventionsbank ein.

Härteprobe voraus

Leiendecker hatte die Volksbank Südmünsterland-Mitte 2024 in eine Fusion mit der Volksbank Westmünsterland geführt, ehe er das fusionierte Institut im vergangenen Jahr verließ. In seiner neuen Rolle wird er sich absehbar gegen Widerstände durchsetzen müssen. „Die Raiffeisenbank Plankstetten steht vor wichtigen Herausforderungen“, umschreibt er die Lage höflich. Der Aufsichtsrat wird derzeit von Sandra Michelfelder verkörpert. Auch sie ist eine Sonderbeauftragte der Bafin.

Die Aktionäre wurden erst am Mittwoch, 30. September, über Leiendeckers neue Rolle informiert. Zahlreiche Aktionäre und der ebenfalls geschasste Aufsichtsrat stehen hinter der alten Führung. Künftig soll eine Sonderprüfung des Kredit- und Anlageportfolios sowie des Risikomanagements klären, ob die bisherigen Jahresabschlüsse geschönt waren. Die Bank führe den Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fort und sei unverändert Teil der BVR-Sicherungseinrichtung, heißt es in der Mitteilung.

Auf Dauer soll die Bank wieder von einem gewählten Aufsichtsrat und einem regulär bestellten Vorstand geführt werden, wie Leiendecker erklärt. Zugleich wird er deutlich: Eine „den regulatorischen Vorgaben entsprechende Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden“ müsse „wiederhergestellt“ werden. „Dafür müssen wir nun die Weichen erstmal stellen.“