Olearius – Fällt Staatsanwaltschaft die Anklage auf die Füße?
Ziemlich verdruckst reagieren die NRW-Justizbehörden auf die Durchstecherei im Zusammenhang mit der Cum-Ex-Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft gegen M.M. Warburg-Hauptgesellschafter Christian Olearius. Gilt es doch als ehernes Recht des Beschuldigten, dass er von der Anklage zuerst durch seine Anwälte erfährt und nicht aus der Presse.
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