Cum-Ex

Posse um vermeintliches Ermittlungsverfahren gegen Brorhilker

Verwirrung um ein vermeintliches Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige Cum-Ex-Chefanklägerin Anne Brorhilker. Die Staatsanwaltschaften Köln und Bonn widersprechen sich.

Frank Mahlmeister,
M.M.Warburg in Berlin
M.M.Warburg in Berlin © AdobeStock

Die Anwälte von Warburg-Haupteigentümer Christian Olearius sind alarmiert. „Verjährungsgefahr“ prangt in Großbuchstaben und mit Ausrufezeichen über dem Schreiben der Olearius-Anwälte Peter Gauweiler, Bernd Schünemann und Rudolf Hübner an die Bonner Staatsanwaltschaft.

Aufgescheucht hat die Advokaten eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Köln, „dass das Ermittlungsverfahren zu unserer Strafanzeige gegen Frau Oberstaatsanwältin a.D. Anne Brorhilker an die Staatsanwaltschaft Bonn abgegeben wurde und dort unter dem Aktenzeichen 500 Js 145/24 geführt wird“.

Die Anwälte befürchten nun, dass für den Vorwurf der Rechtsbeugung gegen Brorhilker mit Ablauf des 27.5. „Verfolgungsverjährung einzutreten droht“, wenn die Staatsanwaltschaft „keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen“ ergreift.

Ein Ermittlungsverfahren gegen Brorhilker, die mittlerweile für die NGO „Finanzwende“ aktiv ist, wäre in der Tat eine neue Volte im Dauerclinch zwischen Olearius und der ehemaligen Cum-Ex-Chefanklägerin. Auf unsere Anfrage teilt die Staatsanwaltschaft Bonn jedoch mit, dass sie zwar die Prüfung der lange bekannten Strafanzeige gegen Brorhilker von Köln übernommen habe, ein Ermittlungsverfahren aber bislang nicht eingeleitet wurde.

In der uns vorliegenden Mitteilung der Kölner Staatsanwaltschaft an die Olearius-Anwälte vom 7.11.2024 heißt es jedoch unter der Betreffzeile „Ermittlungsverfahren gegen Anne Brorhilker“, es werde „mitgeteilt dass das Verfahren hier unter o.a. Geschäftszeichen geführt wird“.

Konfrontiert mit diesem offenkundigen Widerspruch zwischen den beiden NRW-Ermittlungsbehörden, hat die Bonner Staatsanwaltschaft eine verblüffende Erklärung parat. Um das Verfassen von Schreiben an Verfahrensbeteiligte zu erleichtern, nutze die NRW-Justiz eine „Schreibwerk“-Software, in der die relevanten Daten der an dem Verfahren Beteiligten bereits hinterlegt sind, so dass nur noch der Mitteilungstext in die vorgefertigte Maske eingegeben werden muss.

Dabei sei im Betreff der Begriff „Ermittlungsverfahren“ voreingestellt. Offensichtlich, so die Bonner Staatsanwaltschaft, hätten es die Kölner Kollegen versäumt diese Voreinstellung in „Strafanzeige“ abzuändern.

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