Sal. Oppenheim-Prozess – Verhalten bestimmt das Strafmaß
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Der Spruch „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand"" stimmt nur bedingt. Wie prominente Verfahren etwa im Fall von Uli Hoeneß, Thomas Middelhoff oder des Niedergangs der Kölner Privatbank Sal. Oppenheim immer wieder zeigen, können Angeklagte das am Ende eines Prozesses gegen sie tatsächlich verhängte Strafmaß durch ihr Verhalten maßgeblich mitbestimmen. Middelhoff erwies sich durch sein Auftreten und seine verbalen Einlassungen immer wieder als uneinsichtig und zeigte keinerlei Reue.
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