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Sicherungseinrichtung – Noch scheut der BVR erneute Reform

2025 will der BVR leichte Anpassungen bei seiner Sicherungseinrichtung vornehmen. Eine erneute Reform ist trotz vermehrter Stützungsfälle nicht geplant. Doch der Druck steigt.

von Frank Mahlmeister,
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) auf einem Smartphone
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) auf einem Smartphone © AdobeStock

Nicht noch einmal sollte sich ein Fall wie bei der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden wiederholen. Deshalb hatte der BVR erst im vergangenen Jahr das Statut für die genossenschaftliche Sicherungseinrichtung reformiert, um künftig schneller und schärfer bei auf die schiefe Bahn geratenen Volks- und Raiffeisenbanken durchgreifen zu können.

Doch seither sind mit der Volksbank Dortmund-Nordwest und der Volksbank Düsseldorf Neuss gleich zwei weitere Stützungsfälle hinzugekommen. Zudem droht den an der BayWa beteiligten bayerischen Genossenschaftsbanken nun auch noch eine Kapitalerhöhung bei dem um seine Existenz ringenden Agrarhändler (s. PLATOW v. 5.11.). Die im Genossenschaftslager ungewöhnliche Häufung von „Einzelfällen“ rief jüngst sogar BaFin-Präsident Mark Branson auf den Plan, der eine „sorgfältige Auswahl des Führungspersonals“ anmahnte.

Doch bislang sträubt sich die Verbandsspitze um BVR-Präsidentin Marija Kolak noch gegen eine erneute Reform der Sicherungseinrichtung. Geplant sind nach unseren Informationen im kommenden Jahr lediglich einige eher technische Anpassungen. Die entsprechenden Beschlüsse zur routinemäßigen Weiterentwicklung der Statuten der Sicherungseinrichtung wurden vom BVR-Verbandsrat bereits im vergangenen Mai gefasst.

Während der Druck von außen zu einer tiefgreifenden Reform der Sicherungseinrichtung weiter steigt, zeigt sich im genossenschaftlichen Verbund ein eher heterogenes Bild. Denn weitreichende Eingriffsrechte des BVR schränken zugleich die Autonomie der Ortsbanken ein. Das gefällt auch vielen Vorständen nicht, die bei ihrer eigenen Volksbank ein grundsolides Geschäftsmodell fahren. Dennoch dürfte es für den BVR zunehmend schwieriger werden, sich einer grundlegenden Reform der Sicherungsreinrichtung zu verschließen.

Denn die aktuellen Schieflagen im Genossenschaftssektor kommen für Kolak zur Unzeit. Die BVR-Präsidentin kämpft in Brüssel gerade mit dem Argument, Vorbeugen sei besser als abwickeln, um den Erhalt der Institutssicherung (s. Artikel zum CMDI-Trilog). Da fördern die gehäuften Stützungsfälle nicht gerade die Glaubwürdigkeit der auf Prävention ausgelegten Institutssicherung.

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