Targobank ächzt unter BGH-Urteil
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Im vergangenen Jahr hat der Bundesgerichtshof (BHG) entschieden, dass Banken ihren Kunden bei Krediten neben den Zinsen keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren auferlegen dürfen. Bis zum 31. Dezember konnten Banken- und Versicherungskunden Rückforderungen für bis zu zehn Jahre alte Kreditverträge stellen. Bei der Targobank türmten sich die Beschwerdeschreiben besonders hoch und verhagelten das Jahresergebnis. Der Vorstandsvorsitzende Franz Josef Nick bestätigt, dass die Bank nach dem BGH-Urteil Hundertausende Schreiben erhalten habe. 90% der Fälle seien inzwischen bearbeitet. Die Rückzahlungen belaufen sich bislang auf über 200 Mio. Euro, für den Rest seien Rücklagen gebildet. Die Konsequenzen aus dem Richterspruch belasteten das Ergebnis der Privatkundenbank so sehr, dass der Nettogewinn um 34% auf 251 Mio. Euro einbrach.
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