Urteil – „HKS 13“ gehört den Sparkassen
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Im hart umkämpften deutschen Bankenmarkt ist es nicht einfach, Alleinstellungsmerkmale vorzuweisen. Doch die Sparkassen haben auf diesem Gebiet nun triumphiert. Der Bundesgerichtshof entschied am Donnerstag in einem kuriosen und bereits sieben Jahre anhaltenden Rechtsstreit, dass die Farbmarke Rot – in der Fachsprache auch „HKS 13"" genannt – für die Sparkassen in Deutschland weiterhin geschützt bleibt.
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