Cum-Ex

Was die Staatsanwaltschaft ihrem Kronzeugen wohl versprochen hat

Im Prozess gegen den Cum-Ex-Kronzeugen Steck berief sich sein Anwalt auf einen Aktenvermerk, in dem seinem Mandanten angeblich Straffreiheit zugesagt wurde. Im Frühjahr hatte Steck noch etwas anderes behauptet.

von Frank Mahlmeister,
Ein Anwalt gilt als Schlüsselfigur bei der Aufklärung des Skandals
Ein Anwalt gilt als Schlüsselfigur bei der Aufklärung des Skandals © AdobeStock

Der Anwalt und ehemalige Kanzleipartner von Hanno Berger, Kai-Uwe Steck, gilt als Schlüsselfigur bei der Aufklärung des Cum-Ex-Skandals. Für die Staatsanwaltschaft war Steck der wohl wichtigste Kronzeuge in mehreren Cum-Ex-Strafverfahren, auch in dem mittlerweile eingestellten Prozess gegen den ehemaligen M.M. Warburg-Chef Christian Olearius.

Seit Donnerstag steht Steck selbst vor Gericht. Die Anklage gegen ihren Kronzeugen hatte die frühere Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker noch kurz vor ihrem Wechsel zur NGO „Finanzwende“ schnell selbst auf den Weg gebracht. Gleich am ersten Prozesstag berief sich Stecks Verteidiger nun auf einen Aktenvermerk vom 15.12.2016, in dem Brorhilker ihrem Kronzeugen angeblich Strafmilderung oder sogar Straffreiheit zugesagt haben soll, sofern er auspackt. Das Brisante daran ist, dass Steck selbst das im Frühjahr noch ganz anders sah.

Lt. Sitzungsprotokoll hat Steck als Zeuge im Olearius-Prozess am 12.3. behauptet, dass ihm „keine Zusagen gemacht worden“ seien, „zu keinem Zeitpunkt“. Dabei kam Steck auch auf den jetzt von seinem Anwalt vorgebrachten Aktenvermerk zu sprechen. Kurz vor Weihnachten 2016 sei ein Vermerk in die Akte gekommen, in dem das erste Mal das Absehen von Strafe in Aussicht gestellt worden sei, „aber das ist keine Zusage“, so Steck damals.

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