10. GWB-Novelle setzt neue Prioritäten in der Fusionskontrolle
Am 19.1.21 trat die lange erwartete 10. GWB-Novelle in Kraft. Wichtige Neuerungen ergeben sich insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht. Mit einer deutlichen Erhöhung der sogenannten Inlandsumsatzschwellen will der Gesetzgeber die Fusionskontrolle wieder stärker auf die wirtschaftlich bedeutenden Zusammenschlüsse fokussieren. Neue Regelungen im Bereich der Missbrauchsaufsicht sollen ein schnelleres und effektiveres Einschreiten insbesondere gegen marktstarke Digitalunternehmen ermöglichen.
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