Abwicklung – Banken können nicht auf Regulierungsrabatt hoffen
"Im zweiten Anlauf haben sich die EU-Finanzminister auf ein europäisches Abwicklungsregime für havarierte Großbanken geeinigt. Demnach sollen zukünftig zunächst Aktionäre, Anleihengläubiger und Anleger mit Guthaben über 100 000 Euro zur Kasse gebeten werden. Der Steuerzahler und der Euro-Rettungsschirm ESM sollen erst dann einspringen, wenn alle diese Register bereits gezogen sind und die Mittel trotzdem noch nicht ausreichen, um die in Not geratene Bank aufzufangen oder für das Finanzsystem gefahrlos abzuwickeln.
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Im zweiten Anlauf haben sich die EU-Finanzminister auf ein europäisches Abwicklungsregime für havarierte Großbanken geeinigt. Demnach sollen zukünftig zunächst Aktionäre, Anleihengläubiger und Anleger mit Guthaben über 100 000 Euro zur Kasse gebeten werden. Der Steuerzahler und der Euro-Rettungsschirm ESM sollen erst dann einspringen, wenn alle diese Register bereits gezogen sind und die Mittel trotzdem noch nicht ausreichen, um die in Not geratene Bank aufzufangen oder für das Finanzsystem gefahrlos abzuwickeln.
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