Ad hoc-Pflicht – Falscher Tweet kann teuer werden
In den USA dürfen kursrelevante Informationen unter bestimmten Voraussetzungen auch über soziale Medien wie Twitter verbreitet werden. Der deutsche Gesetzgeber ist hier wesentlich restriktiver: Tweets & Co. entsprechen hierzulande nicht den gesetzlichen Vorschriften. Auch wenn die sonstige Unternehmenskommunikation über soziale Medien rechtlich zulässig ist und häufig auch unternehmerisch sinnvoll sein kann, sollten Emittenten an den üblichen Publikationskanälen festhalten, wie Sebastian J. M. Longrée, Partner und Experte für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht bei der Essener Kanzlei Kümmerlein, erläutert.
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