Fondsstandortgesetz

Attraktivitätsschub für den deutschen Venture-Capital-Markt

Die Bundesregierung hat am 20.1.21 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland (Fondsstandortgesetz – FoG) beschlossen, mit dem auch Vorgaben des EU-Rechts umgesetzt werden sollen. Der Fondsstandort Deutschland soll attraktiver und wettbewerbsfähiger werden.

Philip Schwarz van Berk und Philip Mostertz
Philip Schwarz van Berk und Philip Mostertz © Kanzlei POELLATH
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