BGH erhöht Rechtssicherheit beim „Acting in Concert“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine für die Praxis wichtige Frage zum Wertpapierhandels- und -übernahmerecht geklärt. Der BGH entschied, dass die so genannte Einzelfall-ausnahme bei einem „Acting in Concert“ formal und nicht materiell zu verstehen ist (Az. II ZR 190/17). Das Acting in Concert in Bezug auf eine börsennotierte Gesellschaft bedeutet, dass allen Beteiligten gegenseitig und in voller Höhe die Stimmrechte aus den von ihnen gehaltenen Aktien zugerechnet werden.
Seit über 80 Jahren liefert DER PLATOW Brief Exklusivrecherchen und Hintergründe aus den Chefetagen der Finanzbranche. Informationen, die Sie sonst nirgends lesen.
- Für Entscheider in Banken, Versicherungen, Asset Management, Regulierung und der Immobilienwirtschaft
- Das Wichtigste recherchiert und kompakt verdichtet. In wenigen Minuten im Bilde
- 3x wöchentlich Meldungen und Analysen