Bitcoins als Finanzinstrument – Berliner Kammergericht hinterfragt BaFin-Verwaltungspraxis
Der Handel mit Bitcoins ist nach Auffassung des Strafsenats des Kammergerichts Berlin in Deutschland nicht strafbar, da Bitcoins keine Rechnungseinheiten und somit auch keine Finanzinstrumente seien. Grundsätzlich gilt: Wer ohne Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) mit Finanzinstrumenten handelt, macht sich strafbar. Da Bitcoins aus Sicht des Gerichts aber eben keine Rechnungseinheiten seien, wäre daher eine ausdrückliche Entscheidung des Gesetzgebers für eine strafbare Handlung erforderlich gewesen (Az.: 161 Ss 28/18).
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