Geldpolitik

Briten verfolgen Steuersünder jetzt weltweit

Das neue britische Unternehmenssteuerstrafrecht kann sich auch auf deutsche Unternehmen auswirken, die einen Bezug zu Großbritannien haben. Die Krux: Es spielt überhaupt keine Rolle, ob eine Firma in diesem Land ansässig ist, ob es sich bei etwaigen verkürzten Steuern um dort geschuldete Abgaben handelt oder ob die handelnden Personen Mitarbeiter des betroffenen Unternehmens sind. Und die möglichen Sanktionen sind drastisch: Es drohen Geldstrafen in grundsätzlich unbegrenzter Höhe. Zudem können Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen sowie mit besonderen Auflagen beschwert werden. Wie sich Betriebe absichern können, erläutert Sven Christian Gläser, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Ebner Stolz in Stuttgart.

Lesen Sie den PLATOW Brief jetzt weiter.
Kennenlern-Angebot
1 Monat unverbindlich für 7,99 EUR testen
  • DAS Briefing für den Finanzplatz Deutschland
  • Wissen was die Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen bewegt
  • 3x wöchentlich exklusive Nachrichten und Analysen
  • inkl. Immobilien Report mit fundierten News & Analysen zu Aktien und Fonds
  • monatlich kündbar
Zu den Angeboten Log-In für Abonnenten
Abonnieren Anmelden
Zur PLATOW Börse