Briten verfolgen Steuersünder jetzt weltweit
Das neue britische Unternehmenssteuerstrafrecht kann sich auch auf deutsche Unternehmen auswirken, die einen Bezug zu Großbritannien haben. Die Krux: Es spielt überhaupt keine Rolle, ob eine Firma in diesem Land ansässig ist, ob es sich bei etwaigen verkürzten Steuern um dort geschuldete Abgaben handelt oder ob die handelnden Personen Mitarbeiter des betroffenen Unternehmens sind. Und die möglichen Sanktionen sind drastisch: Es drohen Geldstrafen in grundsätzlich unbegrenzter Höhe. Zudem können Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen sowie mit besonderen Auflagen beschwert werden. Wie sich Betriebe absichern können, erläutert Sven Christian Gläser, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Ebner Stolz in Stuttgart.
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