Gastgewerbe BVerfG-Urteil öffnet Bettensteuer Tür und Tor
Wie ein Nackenschlag dürfte sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für die deutsche Hotel- und Gaststättenbranche angefühlt haben. Denn gegen die seit 2005 in verschiedenen Städten und Gemeinden eingeführte und seit jeher von der Branche als unpraktikabel geächtete „Bettensteuer“, die oft als Citytax, Kulturförderabgabe oder Beherbergungssteuer daherkommt – sei nichts einzuwenden, so die Entscheidung der Karlsruher Richter.
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