Interne Untersuchungen – Der lange Arm der Staatsanwaltschaft
Das kürzlich vorgestellte „Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ führt neue Strafen für das Fehlverhalten von Unternehmen ein, von empfindlichen Geldstrafen bis zur Auflösung einer Firma und zur Veröffentlichung von Verurteilungen („naming and shaming“). Daneben regelt der Entwurf erstmals auch unternehmensinterne Ermittlungen. Unternehmen sollen Compliance-Verstöße durch so genannte Internal Investigations selbst aufklären und ahnden.
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