Karlsruher EZB-Urteil – Der EuGH schlägt zurück
Das konnte der Europäische Gerichtshof (EuGH) unmöglich auf sich sitzen lassen. In seinem aufsehenerregenden Urteil zu dem EZB-Anleihekaufprogramm PSPP (Public Sector Purchase Programme) hatte das Bundesverfassungsgericht dem obersten EU-Gericht vorgeworfen, seine Kompetenzen überschritten zu haben, weil der EuGH der EZB mit einer schlampigen Begründung einen Freifahrtschein für unbegrenzte Anleihekäufe ausgestellt hätte (s. PLATOW v. 6.5.).
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