Mittelstand – Berlin erleichtert Kapitalmarktzugang
Laut EU-Prospektverordnung können Mitgliedstaaten öffentliche Angebote von Wertpapieren von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts ausnehmen, sofern diese Angebote nicht der Notifizierung unterliegen und der Gesamtgegenwert eines solchen Angebots in der Union über einen Zeitraum von zwölf Monaten 8 Mio. Euro nicht überschreitet. Entgegen ihrer ursprünglichen Pläne hat nun auch die Bundesregierung nachgebessert und die Grenzbeträge nach oben angepasst. Für kapitalorientierte Mittlerständler eine gute Entwicklung, meinen Ingo Wegerich und Elena Recklin, Anwälte der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.
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