Reverse Engineering bedroht unternehmerisches Know-how
Ende März hat der Bundestag das neue Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) verabschiedet und damit das deutsche Recht an die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/943 angepasst. Das Gesetz erlaubt Unternehmen die rekonstruierende Produktanalyse, das so genannte Reverse Engineering, und hebt damit bislang entgegenstehende Strafvorschriften auf.
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