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Solaris fühlt sich von BaFin unfair gegängelt

Bereits seit einer Sonderprüfung 2020 versucht das Technologieunternehmen mit Banklizenz Solaris eine Mängelliste der BaFin abzuarbeiten. Diese umfasst Geldwäscheprävention, Meldewesen, Auslagerungsmanagement und IT.

Hauptsitz der Solaris SE in Berlin, Deutschland
Hauptsitz der Solaris SE in Berlin, Deutschland © Solaris

So richtig scheint es nicht voranzugehen. Zwar hat Solaris heute eine Stellungnahme veröffentlicht, in der das Unternehmen „weiterhin erhebliche Fortschritte“ bei der Behebung der festgestellten Mängel proklamiert, doch die Verlängerung des Mandates des Sonderbeauftragten lässt keine Blitzlösung erwarten. Solaris erklärt, dass die Mandatsverlängerung eine Formalität sei und „wie in den vergangenen 18 Monaten“ keine Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb habe.

Wann die Mängelliste abgearbeitet sein werde, konnte das Unternehmen nicht sagen. Das liegt auch daran, dass es nicht eine Frist gibt, sondern für die Abstellung der Mängel unterschiedliche Zeiträume gelten. Die Fristen sind nicht öffentlich, müssen aber eingehalten werden, sonst droht Solaris laut Aufsicht ein Zwangsgeld. Hinter vorgehaltener Hand hört PLATOW, dass der Frust bei Solaris über die Situation wächst. Jede Veröffentlichung der BaFin in dieser Sache führe zu medialer Berichterstattung und in der Folge zu einem kleinen Reputationsschaden.

Zudem scheinen einige im Haus daran zu zweifeln, ob der (von Solaris gut bezahlte) Sonderbeauftragte tatsächlich ein Interesse an der schnellen Beilegung des Falles hat – ein Vorwurf, der auch von anderen Häusern zu hören ist. Von Seiten der Aufsicht heißt es fallunabhängig, dass kein Interesse an der Verschleppung eines Falles besteht. Die öffentliche Kommunikation erfolge nach Vorgaben aus §60B Kreditwesengesetz („Bekanntmachung von Maßnahmen“). Es sieht also so aus, als ob Solaris den Sonderbeauftragten und die damit einhergehende mediale Aufmerksamkeit nicht so einfach los wird. Zumindest steht das Unternehmen nicht alleine da (s. PLATOW v. 4.7.) und teilt das Schicksal mit einigen anderen namhaften Finanzhäusern. mv

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