Verbandssanktionen – Was bringt das neue Gesetz?
Das voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft tretende Verbandssanktionengesetz (VerSanG) war zuletzt erheblicher Kritik ausgesetzt. Der Bundesrat hat am 18.9.2020 zwar einen Teil dieser Kritik übernommen, das Gesetz aber nicht grundsätzlich abgelehnt. Das VerSanG wird in besonderem Maße Auswirkungen für die Verfolgung von Steuerstraftaten im unternehmerischen Bereich haben, meinen Andreas Höpfner und Michael Schwindt, Steuerstrafrechtler von Flick Gocke Schaumburg.

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