Vergaberecht – Neue Hürden für „schwarze Schafe“
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Laut Bundeswirtschaftsministerium werden jährlich durch die öffentliche Hand Aufträge in dreistelliger Milliardenhöhe vergeben. Zum Schutz des Wettbewerbs und zur Prävention von Wirtschaftskriminalität sollen bei der Vergabe jedoch nur gesetzestreue Unternehmen berücksichtigt werden. Mit dem neuen Wettbewerbsregistergesetz sollen „schwarze Schafe“ ausgesiebt werden. Auf welche neuen Vorgaben sich Unternehmen nun einstellen müssen, erläutert Jochen Markgraf, Partner der Düsseldorfer Sozietät Glade Michel Wirtz.
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