Immobilien

Abberufung nach Vertrauensentzug in der AG

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Der Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft, einem Vorstandsmitglied das Vertrauen zu entziehen, stellt einen wichtigen Grund zur Abberufung dar. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun klargestellt, dass es auf die dem Vertrauensentzug im Einzelnen zugrunde liegenden Umstände nicht maßgeblich ankommt. Dies gilt auch, wenn sich die Gründe für den Vertrauensentzug im Nachhinein als nicht zutreffend erweisen. Das Urteil sorgt in der Praxis für mehr Rechtssicherheit, sagen Michael Sörgel und Patrick Müller, Gesellschaftsrechtsexperten im Düsseldorfer Büro von Heuking Kühn Lüer Wojtek.

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