Gastbeitrag

Cloud-Services – EBA-Leitlinien bereiten Probleme

Am 30.9.19 treten die von der European Banking Authority (EBA) im Februar 2019 veröffentlichten Leitlinien zum regulatorischen Umgang mit Auslagerungen (EBA/GL/2019/02) in Kraft. Diese neuen Regeln gelten u. a. für Auslagerungen durch Kreditinstitute und Finanzdienstleister sowie Zahlungs- und E-Geld-Institute in die Cloud und lösen die Empfehlungen der EBA zur Auslagerung an Cloud-Anbieter vom März 2018 (EBA/Rec/2017/03) ab. Wesentliche Parameter und Auswirkungen dieser Neuerung auf den bestehenden finanzregulatorischen Rahmen für Auslagerungen in die Cloud erläutert Jan Pohle, Partner im Kölner Büro der Sozietät DLA Piper.

Jan Pohle
Jan Pohle © DLA Piper
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