Energiewende durch die Banken-Hintertür
Die Diskussion um das unsägliche Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird wohl dazu führen, dass die Durchsetzung zumindest bei älteren Hauseigentümern ausgesetzt wird. Im Ergebnis ändert sich aber bei Wohnen und Gewerbe wenig an einer indirekten Sanierungspflicht. Faktisch bringt eine Lockerung der Gesetzesumsetzung unter einer neuen Regierung wenig, da die Kapazitäten für vorlaufenden Gehorsam aus PLATOW-Sicht sowieso nicht ausgereicht hätten. Bei Wohnen werden Banken und Handwerker auf einer verlängerten Zeitachse zum exekutiven Organ.
Die Lebensdauer von Heizungen ist nun einmal endlich. Bei Gewerbe bremsen zusätzlich Mieter und Investoren ein „Aussitzen“ aus. Handwerker werden bei Heizungstausch mangels Fernwärme oft eine faktische Wärmepumpenpflicht umsetzen müssen. Banken müssen ihre CO2-Bilanz auch für ihre Kreditportfolios offenlegen und finanzielle Risiken aus Objekten mit schlechter Energiebilanz berücksichtigen. Aus Sicht internationaler Investoren und Banken sind 10 Jahre alte Gewerbeimmobilien schon einzupreisende Sanierungsfälle.
Laut DIP-Partner Aengevelt Immobilien bereiten Banken eine indirekte Sanierungspflicht vor. Die Institute prüfen nicht nur bei Neuengagements, sondern auch bei Bestandsdarlehen Energieausweise. Begründet werde dies mit ESG-Berichtspflichten der EU und Anforderungen an das Risikomanagement der Finanzaufsicht. Eigentümer von Immobilien mit schlechter Energieeffizienzklasse müssten in Zukunft mit höheren Darlehenszinsen rechnen oder sie würden überhaupt kein Baudarlehen mehr erhalten. Bei notwendigen Anschlussfinanzierungen gibt es dann keine Alternativen, so dass auch Eigentümer älterer Immobilien gezwungen werden, energetische Sanierungen durchzuführen.
Aktuell erhielten wieder zahlreiche Bankkunden Briefe mit der Aufforderung, Energieausweise für laufende Finanzierungen einzureichen. Aengevelt weist hier aber explizit darauf hin, dass die Begründung der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ der BaFin in Verbindung mit der EU-Taxonomie nicht korrekt sei. Die BaFin verlange derzeit nicht, dass Banken Energieausweise anfordern – schon gar nicht bei bestehender Baufinanzierung. Verbraucherzentralen hätten bereits darauf hingewiesen, dass Banken ihre Kunden nicht dazu verpflichten können, zu bestehenden Darlehensverträgen Energieausweise nachzureichen. In der Praxis werde aber der Eindruck erweckt, eine Anschlussfinanzierung zu verweigern oder Strafzinsen für schlechten energetischen Zustand zu fordern. Das wäre eine „energetische Sanierungspflicht durch die Hintertür“, so Wulff Aengevelt.