Kartelle – BGH stärkt Geschädigten den Rücken
Die Aufarbeitung von Kartellen durch die Aufsichtsbehörden dauert oft viele Jahre. Wann ein Schadensersatzanspruch der durch ein Kartell Geschädigten verjährt ist, war für so genannte „Altfälle“ lange umstritten. Nun hat der Bundesgerichtshof diesen Streit letztinstanzlich entschieden und damit erneut Deutschland als einen Standort für Kartellschadenersatzklagen deutlich gestärkt, meint Jens Steger, Kartellrechtsexperte im Frankfurter Büro der Sozietät Simmons & Simmons.
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