Digitaler Nachlass – Auch hier gelten „analoge“ Regeln
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich die Aufmerksamkeit einmal mehr auf den digitalen Nachlass gelenkt. Wie dieser vererbt wird und wie Anbieter mit Daten Verstorbener zulässigerweise umgehen dürfen, war bislang weitgehend ungeklärt. Das Gericht hat nunmehr entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich auf die Erben des Kontoberechtigten übergeht. Gerd Seeliger, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte, erläutert, wie diese Grundsatzentscheidung mehr Klarheit für den digitalen Nachlass schafft und warum individuelle Regelungen trotzdem nach wie vor wichtig sind.
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