Kartelle – BGH stärkt Geschädigten den Rücken
Die Aufarbeitung von Kartellen durch die Aufsichtsbehörden dauert oft viele Jahre. Wann ein Schadensersatzanspruch der durch ein Kartell Geschädigten verjährt ist, war für so genannte „Altfälle“ lange umstritten. Nun hat der Bundesgerichtshof diesen Streit letztinstanzlich entschieden und damit erneut Deutschland als einen Standort für Kartellschadenersatzklagen deutlich gestärkt, meint Jens Steger, Kartellrechtsexperte im Frankfurter Büro der Sozietät Simmons & Simmons.
Seit über 80 Jahren liefert DER PLATOW Brief Exklusivrecherchen und Hintergründe aus den Chefetagen der Finanzbranche. Informationen, die Sie sonst nirgends lesen.
- Für Entscheider in Banken, Versicherungen, Asset Management, Regulierung und der Immobilienwirtschaft
- Das Wichtigste recherchiert und kompakt verdichtet. In wenigen Minuten im Bilde
- 3x wöchentlich Meldungen und Analysen