Die Kapitalrente – Gamechanger für die Altersvorsorge
Kurzfristige Schwankungen gehören zum Kapitalmarkt.
Pascal Reddig
Mitglied des Deutschen
Bundestages
Deutschland muss seine Altersvorsorge neu aufstellen. Die Alterssicherungskommission hat Vorschläge vorgelegt, die alle drei Säulen der Altersvorsorge in den Blick nehmen und das System langfristig stabiler, leistungsfähiger und generationengerechter aufstellen sollen. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Kapitalmarkt.
Höhere Renten und eine gerechtere Verteilung der demografischen Lasten: Dafür hat die Alterssicherungskommission einstimmig ein Gesamtpaket vorgelegt. Der Schlüssel dafür liegt am Kapitalmarkt. Kapitalgedeckte Elemente sollen in allen drei Säulen der Alterssicherung gestärkt werden. Für die gesetzliche Rente bedeutet das eine echte Trendwende: Mit der neuen „Kapitalrente“ nach schwedischem Vorbild steigen wir auch hier in die Kapitaldeckung mit individuellen Kapitalkonten ein. Aus einem reinen Umlagesystem wird so ein Mischmodell aus Umlage und Kapital.
Dieser Schritt ist längst überfällig. Denn die demografische Entwicklung verschiebt die Statik der gesetzlichen Rente: Immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Rentner. Die Folge: Die Beiträge steigen, das Rentenniveau sinkt. Kapitaldeckung durchbricht diese Logik. Sie erschließt eine zweite Ertragsquelle, die weniger von der Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung in Deutschland abhängt. So können Rentner stärker am globalen Wirtschaftswachstum teilhaben. Zugleich kann das zusätzliche Anlagekapital den europäischen Kapitalmarkt beleben und Investitionen, Innovation und Wachstum in Europa stärken.
Die Kapitalrente hat dabei noch einen weiteren Vorteil: Sie ermöglicht Teilhabe am Kapitalmarkt in der Breite. Durch ihre flächendeckende Einführung erreichen wir auch Menschen, die bislang kaum oder gar nicht von Kapitalmarktrenditen profitieren.
Weichen von Beginn an richtig stellen
Doch zunächst kostet der Einstieg in das neue Mischsystem: Finanziert werden soll die Kapitalrente über einen ergänzenden, schrittweise auf zwei Prozentpunkte steigenden und paritätisch finanzierten Beitragssatz. Wer Arbeitnehmern und Arbeitgebern für die Kapitalrente einen zusätzlichen Beitrag abverlangt, muss dafür sorgen, dass sich dieser am Ende auszahlt. Umso entscheidender ist es, die neue Kapitalrente von Anfang an richtig aufzustellen.
Denn auch bei der Kapitalrente gilt: Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht. Ob aus zusätzlichen Beiträgen spürbar höhere Renten werden, entscheidet sich vor allem an der Kapitalanlage. Die Alterssicherungskommission hat deshalb klare Leitplanken gesetzt: professionelles Management, ein langfristiger Anlagehorizont und eine möglichst breite Streuung über Anlageklassen, Branchen und Länder. Im Mittelpunkt muss dabei die Rendite für die Versicherten stehen. Politisch motivierte Vorgaben für die Anlagepolitik oder pauschale Ausschlüsse ganzer Länder und Branchen sind damit nicht vereinbar.
Mindestens ebenso wichtig ist die Governance. Das angesparte Kapital muss vor politischem Zugriff und Zweckentfremdung geschützt sein. Anlageentscheidungen gehören in die Hände von Fachleuten, nicht in die politische Tagesdebatte. Deshalb braucht es einen unabhängigen, professionell besetzten Anlageausschuss. Die Verwaltungskosten sollen zehn Basispunkte des Kapitalstocks – also 0,1 % pro Jahr – möglichst nicht überschreiten. Auch die Wertentwicklung muss jederzeit transparent kommuniziert werden. Kurzfristige Schwankungen gehören zum Kapitalmarkt. Bei einem Anlagehorizont über Jahrzehnte dürfen sie aber nicht zum Maßstab der Anlagepolitik werden.
Für die Kapitalanlage soll ein öffentlicher, international wettbewerbsfähiger Fonds etabliert werden, etwa nach dem Vorbild des KENFO. Gleichzeitig soll es Wahlfreiheit geben: Wer sein Kapital nicht dort anlegen möchte, kann aus einer begrenzten Zahl zertifizierter Fonds anderer Anbieter wählen. Für sie müssen dieselben strengen Anforderungen an Renditeorientierung, Kosten, Governance und Transparenz gelten.
Jetzt kommt es darauf an, diese Leitplanken gesetzlich richtig zu verankern. Denn die Entscheidungen des Gesetzgebers wirken über Jahrzehnte auf die Rendite der Kapitalrente. Was bei richtiger Ausgestaltung möglich ist, zeigen Berechnungen des ZEW: Werden die Qualitätskriterien konsequent umgesetzt, können die zusätzlichen zwei Beitragssatzpunkte nach 45 Beitragsjahren zu einer realen monatlichen Medianrente von 777 Euro führen. Zum Vergleich: Bei einem Beitragssatz von derzeit 18,6 % beträgt die heutige Standardrente nach 45 Versicherungsjahren brutto 1 913 Euro im Monat. Wichtig ist: Bei der gesetzlichen Ausgestaltung geht es nicht um technische Details. Es geht um einige hundert Euro mehr oder weniger Rente im Monat – und darum, ob die Kapitalrente das Vertrauen der Versicherten gewinnt.
Rentensystem braucht weiterhin alle drei Säulen
Gelingt dieser Einstieg, kann das neu gewonnene Vertrauen in die Kapitaldeckung weit über die gesetzliche Rente hinausreichen. Denn die neue Kapitalrente macht die zweite und dritte Säule keineswegs entbehrlich – im Gegenteil. Eine lebensstandardsichernde Alterssicherung wird auch künftig nur im Zusammenspiel aller drei Säulen gelingen. Deshalb setzt die Alterssicherungskommission als Zielmarke eine Nettoersatzquote von 70 % nach Steuern über gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge hinweg.
Gerade in der zweiten und dritten Säule liegt noch erhebliches Potenzial. Insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen profitieren bislang deutlich seltener von betrieblicher und privater Vorsorge. Ziel muss deshalb sein, beide Säulen stärker in die Breite zu tragen.
Insbesondere bei der betrieblichen Altersvorsorge muss der Gesetzgeber noch ambitionierter werden. Die Alterssicherungskommission schlägt wichtige Verbesserungen bei Bürokratieabbau, Portabilität, Rechtssicherheit und Geringverdienerförderung vor. Auch das BRSG II hat neue Impulse gesetzt. Für eine flächendeckende Verbreitung der bAV braucht es aber einen größeren Wurf. Der von der Kommission für 2026 vorgeschlagene Sozialpartnerdialog muss deshalb genutzt werden, um ambitioniertere Lösungen auf den Weg zu bringen.
In der privaten Altersvorsorge hat der Gesetzgeber mit dem Altersvorsorgereformgesetz und der geplanten Frühstart-Rente bereits wichtige Reformen auf den Weg gebracht, um ihre Verbreitung zu erhöhen, Kosten zu senken und Renditechancen zu verbessern. Die Kommission schlägt zwar vor, wo möglich Synergien zwischen der Auffanglösung der Frühstart-Rente, dem öffentlichen Standardprodukt im Altersvorsorgedepot und der neuen gesetzlichen Kapitalrente zu nutzen, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Effizienzgewinne in der Kapitalanlage zu erzielen. Entscheidend ist aber: Synergien bedeuten keinerlei Verschmelzung oder Vermischung von privater Vorsorge und gesetzlicher Kapitalrente. Beide bleiben eigenständige Säulen der Alterssicherung und folgen grundlegend unterschiedlichen Prinzipien: In der privaten Vorsorge steht der individuelle, kapitalgedeckte Vermögensaufbau für das Alter im Vordergrund. Die gesetzliche Kapitalrente bleibt dagegen Teil der Sozialversicherung.
Weit mehr als der kleinste gemeinsame Nenner
So unterschiedlich die Säulen funktionieren – für die eigene Altersvorsorge müssen sie gemeinsam in den Blick genommen werden: Die Digitale Rentenübersicht soll deshalb zu einem echten Planungstool weiterentwickelt und durch eine lebensbegleitende Finanzbildungsstrategie flankiert werden, um das zu erwartende Alterseinkommen transparenter, Versorgungslücken frühzeitig sichtbar und zusätzliche Vorsorge besser planbar zu machen.
Neben der Stärkung der Kapitaldeckung hat die Alterssicherungskommission weitere echte Strukturreformen für die gesetzliche Rente vorgeschlagen. Entscheidend ist: Alle Bausteine greifen ineinander und sind nur als Gesamtpaket langfristig finanziell tragfähig. Wer einen tragenden Stein herausbricht, riskiert den Einsturz des gesamten Reformhauses. Als Gesamtkonzept sind die Empfehlungen jedoch mehr als der kleinste gemeinsame Nenner: Sie sind ein großer Wurf für eine generationengerechte und zukunftsfeste Alterssicherung.
Pascal Reddig ist seit 2025 Mitglied des Deutschen Bundestags und dort Vorsitzender der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie stellvertretender Bundesvorsitzender der Jungen Union. Von Januar bis Juni 2026 war Reddig stellvertretender Vorsitzender der Alterssicherungskommission.
Die Alterssicherungskommission war ein vom Bundeskabinett eingesetztes Gremium aus Vertretern von Politik und Wissenschaft, das im Januar 2026 die Arbeit aufnahm. Ihre Aufgabe bestand darin, Reformen für eine zukunftsfeste und generationengerechte Altersvorsorge in allen drei Säulen der Alterssicherung zu erarbeiten. Im Juni 2026 legte die Kommission einstimmig ein Gesamtpaket vor, darunter Maßnahmen zur Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Altersvorsorge.
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