Unterm Strich überwiegen bei beiden Gesetzen die Vorteile.

Heiner Herkenhoff

Hauptgeschäftsführer Bankenverband

Auch die überzeugendste Reform der gesetzlichen Rente wird allerdings nichts an den demografischen Fakten ändern, allenfalls ihre Wirkung etwas abschwächen können. Und deshalb ist eines schon seit langem unstrittig: Für ein auskömmliches Einkommen breiter Bevölkerungsschichten im Alter ist es unabdingbar, die private Altersvorsorge zu stärken und die Chancen des Kapitalmarktes besser zu nutzen als bislang.

Diese Erkenntnis ist nicht neu: Bereits vor mehr als 20 Jahren hat die Politik versucht, mit der Riester-Rente einen Anreiz für private Vorsorge zu schaffen; aus verschiedenen Gründen aber hat sich diese in der Praxis nicht bewährt. Eine Reform war also überfällig.

Mit dem von Bundestag und Bundesrat in der ersten Jahreshälfte beschlossenen „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ hat die Koalition nun endlich die Modernisierung der dritten Säule des Altersvorsorgesystems in Angriff genommen. Kernstück des neuen Gesetzes, das am 1. Januar 2027 in Kraft treten wird: Die bisherige Beitragsgarantie der Riester-Rente, die sich in der Praxis als Renditefresser erwiesen hat, entfällt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die staatliche Förderung künftig auch Produkte mit einer größeren Renditechance für Anlegerinnen und Anleger einbezieht.

Das ist uneingeschränkt zu begrüßen. Lobenswert ist auch, dass es eine hohe Flexibilität in der Auszahlungsphase geben wird: Neben lebenslangen Renten können zeitlich begrenzte Auszahlpläne gewählt werden. Auch dies wird dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger den Kapitalmarkt künftig besser werden nutzen können. Ein wichtiges Signal ist obendrein, dass die Förderung künftig auch auf Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ausgeweitet und es höhere Zulagen für Geringverdiener geben wird.

Staat als Rahmensetzer, nicht als Marktteilnehmer

Alles in allem ist die Reform also ein richtiger und wichtiger Schritt. Und doch gibt es einen erheblichen Kratzer auf dem Parkett: Die Pläne für ein staatlich verwaltetes Altersvorsorgeangebot sind alles andere als überzeugend.

Warum ein solches Angebot überhaupt erforderlich sein soll, leuchtet nicht ein, schließlich wird der Staat als Rahmensetzer gebraucht und nicht als zusätzlicher Marktteilnehmer.

Banken und Sparkassen können die neuen Möglichkeiten des Altersvorsorgedepots ohne Weiteres für alle zugänglich machen.

Wenn aber schon ein anderer Weg gewählt wurde, ist es umso wichtiger, dass ein fairer Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen Anbietern garantiert wird. Andernfalls könnte die Vielfalt des Angebots leiden. Nur durch echte Wahlfreiheit und marktwirtschaftlichen Wettbewerb wird die Qualität der privaten Vorsorge und damit das Vertrauen in sie langfristig gestärkt.

Genau das ist aber unbedingt notwendig, denn das Altersvorsorgedepot kann nicht nur eine neue Dynamik bei der privaten Altersvorsorge einleiten. Es kann auch dazu beitragen, die nach wie vor bestehenden Berührungsängste mit dem Kapitalmarkt abzubauen und künftig mehr die Chancen als nur die Risiken von Aktien und anderen Wertpapieren zu sehen.

Frühstartrente – Kreis der Berechtigten ausweiten

Vor diesem Hintergrund ist es sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung nun auch die Frühstartrente auf den Weg gebracht hat. Die Frühstartrente ergänzt das geplante Altersvorsorgedepot um ein Angebot für Kinder und Jugendliche und erleichtert den Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge. Sie ermöglicht renditeorientierte Kapitalmarktanlagen und legt so die Grundlage für einen langfristigen Vermögensaufbau von klein auf.

Auch hier gibt es allerdings im Detail durchaus das eine oder andere zu kritisieren, etwa das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten trotz des bestehenden Kostendeckels im Standarddepot. Wären Anbieter tatsächlich verpflichtet, ihre Dienstleistung kostenfrei anzubieten, würde auch dies zu Lasten der Angebotsvielfalt gehen.

Und es gibt noch einen weiteren Schwachpunkt: Warum etwa die heute Acht- oder Neunjährigen gar nicht von der Frühstartrente profitieren sollen, sondern erst die Geburtsjahrgänge ab 2020, lässt sich nicht schlüssig erklären. Offenbar sieht die Politik hierfür keinen finanziellen Spielraum. Allerdings wären die jährlichen Kosten auch dann überschaubar, wenn die 10 Euro im Monat pro Kind bereits im kommenden Jahr für alle im Alter zwischen 6 und 18 Jahren gezahlt würden. Das gilt insbesondere, wenn man den zu erwartenden Betrag von rund einer Milliarde Euro ins Verhältnis zu den 5 Mrd. Euro setzt, die die Ausweitung der Mütter-ente jährlich kostet.

Positiver Nebeneffekt – Finanzbildung wird gestärkt

Würde die Frühstartrente auch die jetzigen Schulkinder umfassen, wäre dies zudem eine exzellente Gelegenheit, junge Menschen mit dem Thema „Kapitalmarktorientierte Altersvorsorge“ vertraut zu machen. Im Idealfall wäre die Einführung der Frühstartrente eine Art Startschuss für eine breit angelegte Initiative, mit der die Finanzbildung von Schülerinnen und Schülern systematisch verbessert wird, sodass sie in die Lage versetzt werden, eigenständig fundierte Finanzentscheidungen treffen zu können. Die Politik sollte auch in diese Richtung entschlossener vorangehen.

Unterm Strich überwiegen bei beiden Gesetzen die Vorteile. Wenn zum Altersvorsorgedepot und zur Frühstartrente obendrein noch die im Rentenpaket vorgesehene Kapitalrente hinzukäme, würde Deutschland endlich zu den Ländern aufschließen können, die bereits seit längerem die Kraft der Kapitalmärkte für ihre Altersvorsorge nutzen. „Viel zu spät“, werden Kritiker zu Recht sagen. Dass zuvor viele Jahre vergeudet wurden, in denen nichts geschah, macht die jetzigen Reformen aber umso dringlicher und sollte uns deshalb nicht davon abhalten, endlich voranzugehen. Für einen wirklichen Durchbruch beim Thema Altersvorsorge wird es nun darauf ankommen, dass die von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. Kleinere Anpassungen, die an der Substanz nichts ändern, mag es geben, aber zentrale Bausteine wie das grundsätzliche Aus der „Rente mit 63“ dürfen nicht herausgerissen werden. Zu Recht hat die Kommission darauf hingewiesen, dass das Paket nur in seiner Gesamtheit die erhofften Wirkungen erzielen wird. Genau deshalb darf Schwarz-Rot nun keine Angst vor der eigenen Courage haben, sondern muss endlich den großen Wurf wagen. Ein finanzierbares und generationengerechtes Rentensystem ist möglich – mit Mut und dem notwendigen politischen Gestaltungswillen.


Heiner Herkenhoff ist seit April 2023 Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (Bankenverband). Zuvor verantwortete er 14 Jahre lang als Head of Public Affairs die politische Kommunikation und Interessenvertretung der Commerzbank. Von 2000 bis 2009 leitete er die Kommunikationsabteilung des Bankenverbandes.

Der Bundesverband deutscher Banken vertritt die Interessen der privaten Banken in Deutschland. Zu seinen Mitgliedern zählen große international tätige Banken ebenso wie Regional- und Auslandsbanken sowie Fintechs. Der Bankenverband ist Ansprechpartner für Politik und Öffentlichkeit und vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf nationaler und internationaler Ebene.