Banken-AGBs – Bereit für barrierefreie Zeiten?
Wer auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen kommuniziert, kann „die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen“, so die offizielle Definition. Das klingt nicht nach einem Killer-Kriterium für Banken, die ihre Verbraucherinformationen bis Mitte 2025 an die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes anpassen müssen, der deutschen Umsetzung des „Accessibility Act“ der EU.