
Cum-Cum – BFH-Richterin legt sich mit Finanzwende an
DekaBank und apoBank wehren sich gegen Cum-Cum-Steuernachforderungen. Die Finanzwende will solche Geschäfte kriminalisieren. Eine Bundesfinanzhof-Richterin hält dagegen.
DekaBank und apoBank wehren sich gegen Cum-Cum-Steuernachforderungen. Die Finanzwende will solche Geschäfte kriminalisieren. Eine Bundesfinanzhof-Richterin hält dagegen.
Mit der Aktivierung der Cum-Cum-Steuernachforderung hat sich die DekaBank eine Zeitbombe in die Bilanz gelegt. Warum das auf die den Sparkassen so wichtige Dividende keine Auswirkungen hat.
Im Prämiensparstreit kommt die Stadtsparkasse München mit einer geringen Zahlung davon. Nur wenige Kunden forderten eine Zinsnachberechnung ein – für Sparkassen ein gutes Signal.
Verwirrung um ein vermeintliches Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige Cum-Ex-Chefanklägerin Anne Brorhilker. Die Staatsanwaltschaften Köln und Bonn widersprechen sich.
Sobald ein Schuldner einen Zahlungsausfall beglichen hat, müssen Auskunfteien die Information löschen, hält das Oberlandesgericht Köln fest. Die Schufa schlägt Alarm. Nun ist Karlsruhe am Zug.
Nach der Lösung des Kredit-Problems kann Christian Olearius den Warburg-Verkauf nun deutlich gelassener angehen. Doch Olearius hat noch ein paar offene Rechnungen.
Die Warburg-Gruppe streut Zweifel am früheren Cum-ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck. Ein öffentlicher Brief fordert die Neuauflage früherer Strafprozesse. Doch im Streit geht es um mehr.
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Jetzt anmeldenDer kolportierte Verkauf von Warburg bis März ist unwahrscheinlich. Zwei Gründe lassen Interessenten zögern. Neben dem Gesellschafter-Kredit auch ein bisher unbekanntes Thema.
Auch wenn die Klauseln für Negativzinsen aus Sicht des Bundesgerichtshofs vielfach unzulässig waren, bleibt der Kreditwirtschaft eine Klagewelle aus vier Gründen vermutlich erspart.
Zweieinhalb Jahre nach der Zinswende stuft der Bundesgerichtshof verschiedene Klauseln zu Negativzinsen als unwirksam ein. Der Teufel steckt im Detail.
Banken kündigen Konten, um Risiken zu minimieren – doch Kritiker werfen ihnen vor, politische Akteure gezielt auszuschließen. Wie kommen Banken aus der Zwickmühle des „Debankings“?
Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterlag der ehemalige Warburg-Chef Christian Olearius noch mit seinem Begehren, die Bundesrepublik wegen angeblicher Cum-Ex-Vorverurteilungen von deutschen Gerichten zu verurteilen.
Es klingt nach einer Räuberpistole, was derzeit in Finanzkreisen hinter vorgehaltener Hand getuschelt wird. Bei genauerem Hinsehen erscheint die Geschichte jedoch keineswegs unplausibel. Demnach sollen die Finanzagentur und das Finanzministerium tatsächlich von dem Unicredit-Gebot für sämtliche vom Bund zum Verkauf gestellten Commerzbank-Aktien überrumpelt worden sein. Seither sollen sie im Finanzministerium darüber rätseln, wer ihnen dieses Ei ins Nest gelegt hat. Die Spur, so heißt es, soll ausgerechnet ins Kanzleramt führen.
Vorverurteilt von der Justiz und in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt fühlte sich der ehemalige M.M. Warburg-Chef Christian Olearius.
Der Cum-Ex-Strafprozess gegen den ehemaligen M.M. Warburg-Chef Christian Olearius ist wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten längst eingestellt. Doch die Staatsanwaltschaft will nicht locker lassen, die vermeintlich von Olearius eingesackten Cum-Ex-Taterträge in Höhe von exakt 43.447.499,97 Euro einziehen zu lassen.
Der Cum-Ex-Untersuchungsauschuss der Hamburger Bürgerschaft hat am Freitag die ersten Zeugen zu den Cum-Ex-Geschäften der ehemaligen HSH Nordbank vernommen. Auf der Zeugenliste standen zwei Hamburger Staatsanwälte und fünf Beamte des Finanzamts für Großunternehmen.
Kurz vor der erwarteten Einstellung des Cum-Ex-Verfahrens gegen den als verhandlungsunfähig geltenden ehemaligen M.M. Warburg-Chef Christian Olearius musste die Staatsanwaltschaft noch eine empfindliche Schlappe einstecken. Überraschend sind die Ankläger mit ihrem Antrag gescheitert, aus dem Vermögen von Olearius vermeintliche Cum-Ex-Taterträge in Höhe von 43 Mio. Euro einziehen zu lassen.
Die neue Volte der Staatsanwaltschaft hatte sich bereits am Donnerstag bei der Wiederaufnahme des Cum-Ex-Prozesses gegen den ehemaligen M.M. Warburg-Chef Christian Olearius angedeutet. Am Freitag beantragte die Staatsanwaltschaft nun die Einstellung des Verfahrens aufgrund des schlechten Gesundheitszustands des 82-jährigen Angeklagten.
Der seit Mitte März unterbrochene Cum-Ex-Prozess gegen den früheren M.M. Warburg-Chef Christian Olearius wird immer mehr zur Posse. Der für Montag (10.6.) geplante Verhandlungstermin wurde offiziell abgesagt.
Bei seinen beiden Auftritten als Zeuge vor dem Hamburger Cum-Ex-Untersuchungsauschuss glänzte Kanzler Olaf Scholz vor allem durch Erinnerungslücken über seine Treffen mit dem damaligen M.M. Warburg-Chef Christian Olearius. Jetzt soll Scholz auf Wunsch der Hamburger Regierungsfraktionen SPD und Grüne erneut als Zeuge aussagen.
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