Unruhe in der Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherer steuern auf turbulente Wochen zu. Der Herbst ist da, und damit naht das Fristende für alle, die zum 1.1. ihren Versicherer wechseln möchten. Denn bis spätestens 30.11. muss die Kündigung beim Versicherer vorliegen, damit die Änderung zum Jahreswechsel wirksam werden kann.





