Endspiel um die Mitbestimmung in der SE
Seit rund fünfzehn Jahren erfreut sich die Europäische Gesellschaft (SE) als Alternative zur deutschen Aktiengesellschaft vor allem bei börsennotierten Unternehmen großer Beliebtheit. Ein häufiger Grund für die Wahl der SE als Rechtsform sind Vorteile bei der Unternehmensmitbestimmung. Doch das Erfolgsmodell steht auf dem Prüfstand: Ein derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof anhängiges Verfahren könnte die SE als Rechtsform unattraktiver werden lassen, erläutert Rechtsanwalt Gerrit Forst von Kümmerlein.





