Zinstief – Bausparkassen fahren die Ellenbogen aus
Die Kündigung von gut verzinsten und übersparten Altverträgen ist in der Bauspar-Branche längst Usus geworden. Noch relativ neu ist die Kündigung auch von gut verzinsten zuteilungsreifen Verträgen, wenn das Darlehen 10 Jahre nicht in Anspruch genommen wurden. Da es in dieser Frage bis auf ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Mainz noch keine rechtliche Klärung gibt, zögern die meisten Bausparkassen aber mit diesem Schritt. Ausnahmen finden sich auffallend oft im öffentlich-rechtlichen Lager.