Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Immobilien

Salans berät Euro Asia bei Börsenstart in Frankfurt

Seit Mittwoch werden die Aktien der Euro Asia Premier Real Estate Company („Euro Asia“), einem Entwickler von Immobilienprojekten, an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Der Börsengang der Offshore-Holding einer ausschließlich in China tätigen Gruppe ist erst der zweite China-IPO im Entry Standard-Segment der Frankfurter Börse.

Geldpolitik

Vorläufiges Aus für ungedeckte Leerverkäufe

Leerverkäufe sind während der Finanzkrise verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Manche halten sie für mitverantwortlich für den Lehman-Zusammenbruch, aktuell gelten sie als krisenverschärfend im Zusammenhang mit drohenden Staatspleiten. Leerverkäufe setzen daher auch Ministerien und Aufsichtsbehörden unter Handlungszwang. Besonders weitreichende Konsequenzen will Deutschland ziehen: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am Dienstag einen aktualisierten Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem u. a. ungedeckte Leerverkäufe verboten werden sollen. Jochen Tyrolt und Adrian Bingel von der Kanzlei Gleiss Lutz beleuchten Hintergründe und Folgen.

Geldpolitik

Sanierung ohne Ad-hoc-Pflicht

Unternehmen in Schieflage sollen künftig auf nachteilige Ad-hoc-Mitteilungen verzichten dürfen. Absolute Vertraulichkeit soll Vorstände und Aufsichtsräte ermuntern, frühzeitig eine Sanierung anzugehen und dazu ein geplantes neues vorinsolvenzliches Verfahren zu nutzen. Im Herbst will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die entsprechende Änderung im Insolvenzrecht vorlegen.

Geldpolitik

Mitteilungspflicht für Leerverkäufe

Die Folgen der Finanzkrise ziehen noch immer weite Kreise und beschäftigen europaweit die Aufsichtsbehörden. Seinerzeit war mit dem jetzt ausgelaufenen generellen Verbot ungedeckter Leerverkäufe reagiert worden. „Derart einschneidende Maßnahmen werden inzwischen nicht mehr für erforderlich gehalten, jedoch soll nach Auffassung der BaFin der Markt transparenter werden“, erklärt Madeleine Zipperle, Rechtsanwältin bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Köln, den Grund für die Anfang März seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassene Allgemeinverfügung.

Geldpolitik

BaFin will mit Allgemeinverfügung gezielt gegen Leerverkäufe vorgehen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 4.3.10 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Marktteilnehmer der BaFin Netto-Leerverkaufspositionen in ausgewählten Finanztiteln ab einer Schwelle von 0,2% mitteilen und ab 0,5% veröffentlichen müssen.

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