Hohe Anforderungen an die Integrität von Vorständen
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Vorstand eines Unternehmens zu werden, ist wahrlich kein Selbstläufer, denn der Gesetzgeber setzt diesbezüglich sehr hohe Maßstäbe an. So definiert das Aktiengesetz verschiedene Ausschlusstatbestände, wenn es um die Bestellung von Vorständen geht, etwa Bankrott-Tatbestände wie Insolvenzverschleppung.
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