BaFin konkretisiert Anforderungen an Aufsichtsräte
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Gut ein Jahr nach der Neuregelung des Kreditwesengesetzes setzt die BaFin ihre neuen Instrumente ein und fordert erstmals zehn Bank-Aufsichtsräte auf, ihr Amt aufzugeben.
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Gut ein Jahr nach der Neuregelung des Kreditwesengesetzes setzt die BaFin ihre neuen Instrumente ein und fordert erstmals zehn Bank-Aufsichtsräte auf, ihr Amt aufzugeben.
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Latham & Watkins hat unter Leitung des Hamburger Partners Joachim von Falkenhausen den internationalen Finanzinvestor Corsair Capital in der Rolle als Großaktionär im Zusammenhang mit einer 24 Mio. Euro schweren Kapitalerhöhung der MPC Capital vertreten.
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Zum Schutz vor finanziellen Schäden von Anlegern und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen Diskussionsentwurf des Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts vorgelegt. Wird der Entwurf in dieser Form tatsächlich Gesetz, hätte dies weitreichende Folgen für die Branche der geschlossenen Fonds. Ein Gastbeitrag von Rolf Kobabe (Partner) und Dominik von Wissel (Senior Associate) aus der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.
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Vorstand eines Unternehmens zu werden, ist wahrlich kein Selbstläufer, denn der Gesetzgeber setzt diesbezüglich sehr hohe Maßstäbe an. So definiert das Aktiengesetz verschiedene Ausschlusstatbestände, wenn es um die Bestellung von Vorständen geht, etwa Bankrott-Tatbestände wie Insolvenzverschleppung.
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Seit Mittwoch werden die Aktien der Euro Asia Premier Real Estate Company („Euro Asia“), einem Entwickler von Immobilienprojekten, an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Der Börsengang der Offshore-Holding einer ausschließlich in China tätigen Gruppe ist erst der zweite China-IPO im Entry Standard-Segment der Frankfurter Börse.
Leerverkäufe sind während der Finanzkrise verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Manche halten sie für mitverantwortlich für den Lehman-Zusammenbruch, aktuell gelten sie als krisenverschärfend im Zusammenhang mit drohenden Staatspleiten. Leerverkäufe setzen daher auch Ministerien und Aufsichtsbehörden unter Handlungszwang. Besonders weitreichende Konsequenzen will Deutschland ziehen: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am Dienstag einen aktualisierten Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem u. a. ungedeckte Leerverkäufe verboten werden sollen. Jochen Tyrolt und Adrian Bingel von der Kanzlei Gleiss Lutz beleuchten Hintergründe und Folgen.
Unternehmen in Schieflage sollen künftig auf nachteilige Ad-hoc-Mitteilungen verzichten dürfen. Absolute Vertraulichkeit soll Vorstände und Aufsichtsräte ermuntern, frühzeitig eine Sanierung anzugehen und dazu ein geplantes neues vorinsolvenzliches Verfahren zu nutzen. Im Herbst will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die entsprechende Änderung im Insolvenzrecht vorlegen.
Die Folgen der Finanzkrise ziehen noch immer weite Kreise und beschäftigen europaweit die Aufsichtsbehörden. Seinerzeit war mit dem jetzt ausgelaufenen generellen Verbot ungedeckter Leerverkäufe reagiert worden. „Derart einschneidende Maßnahmen werden inzwischen nicht mehr für erforderlich gehalten, jedoch soll nach Auffassung der BaFin der Markt transparenter werden“, erklärt Madeleine Zipperle, Rechtsanwältin bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Köln, den Grund für die Anfang März seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassene Allgemeinverfügung.
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 4.3.10 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Marktteilnehmer der BaFin Netto-Leerverkaufspositionen in ausgewählten Finanztiteln ab einer Schwelle von 0,2% mitteilen und ab 0,5% veröffentlichen müssen.
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