Änderung der Prospektrichtlinie bringt viel Neues
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Das Europäische Parlament hat am 17.6.10 Änderungen der Prospektrichtlinie beschlossen. Nach der in Kürze erwarteten Verkündung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die verabschiedeten Änderungen in nationales Recht umzusetzen. Neuerungen gibt es insbesondere zu den Themen Ausnahmen von der Prospektpflicht, dem Prospektinhalt sowie zur Art der Veröffentlichung, der Nachtragspflicht und den Folgepflichten für Emittenten. Michael Schlitt und Christian Ries von Willkie Farr & Gallagher geben einen Überblick.
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