Das Restrukturierungsgesetz vor dem Praxistest
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Am 26.11.10 hat der Bundesrat dem Restrukturierungsgesetz zugestimmt. Es ist das erste aus Anlass der Finanzkrise entwickelte Gesetz, das über die Qualifikation einer Sofortmaßnahme hinausgeht. Zudem erhebt es den Anspruch, geeignete Instrumente für die Abwendung künftiger Bankenkrisen zur Verfügung zu stellen. Banken in Schieflage sollen so in einem geordneten Verfahren saniert oder abgewickelt werden können, ohne dass Gefahren für die Stabilität des gesamten Finanzsystems entstehen. Die Neuerungen werden am 1.1.11 in Kraft treten. Andreas Steck, Leiter der deutschen Bank- und Kapitalmarktrechtspraxis von Linklaters, erläutert die wesentlichen Auswirkungen.
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