Kopftuchverbot am Arbeitsplatz
Können private Arbeitgeber Musliminnen verbieten, bei der Arbeit ein Kopftuch zu tragen? Dafür hat die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Vorlageverfahren aus Belgien plädiert: Sofern in einem Unternehmen gar keine Zeichen eines politischen oder religiösen Bekenntnisses erlaubt sind, könne der Arbeitgeber auch das Tragen des Kopftuchs untersagen. Der EuGH schließt sich in vielen Fällen den Schlussvorträgen an. Hätte das Urteil dann auch Folgen für deutsche Arbeitgeber? Martin Römermann von SKW Schwarz Rechtsanwälte geht dieser Frage im Folgenden nach.