BVerfG bereichert Diskurs um „wahren“ Wert eines Unternehmens
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einen weiteren Richterspruch zum Umtauschverhältnis und zur Barabfindung nach Zwangsübertragung von Aktien geliefert und bereichert nur wenige Monate nach der Stollwerck-Entscheidung des BGH (siehe PLATOW Recht v. 6.8.10) den Diskurs um die Ermittlung des „wahren“ Werts eines Unternehmens (Az.: 1 BvR 2323/07).
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