Sind Konzerne „Stimmrechtsberatern“ ausgeliefert?
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Kaum eine der großen Hauptversammlungen kommt heutzutage noch ohne sie aus: professionelle Dienstleister wie das US-amerikanische Unternehmen Institutional Shareholder Service, eine Tochter der RiskMetrics Group oder Registrar Services, eine Tochter der Deutschen Bank. Sie beraten Firmenvorstände und Anleger, liefern Informationen und geben Stimmrechtsempfehlungen ab. Doch was, wenn ihre Empfehlungen fehlgehen? Wann so genannte Stimmrechtsberater gegenüber den Unternehmen haften, erläutert Oliver Maaß, Gesellschaftsrechtsexperte der Anwaltssozietät Heisse Kursawe Eversheds in München.
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