Erbschaftsteuerreform 2016
Am 17. Dezember 2014 erging das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Verschonungsregelungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer betreffend Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklärt wurden. „Zügig und minimalinvasiv“ werde die Umsetzung der Vorgaben des BVerfG‘s erfolgen, ließ Finanzminister Schäuble daraufhin verkünden. Bis heute, mehr als anderthalb Jahre später, konnte immer noch keine Einigung auf eine Neuregelung erzielt werden. Die Länder haben am vergangenen Freitag, den 8. Juli 2016, nun den Vermittlungsausschuss angerufen.