Gebäudeschäden – BGH-Urteil bestätigt verschuldensunabhängige Haftung
Der Bundesgerichtshof (BGH) treibt seine bisherige Rechtsprechung zur verschuldensunabhängigen Haftung des Grundstückseigentümers für Schäden am Nachbargebäude weiter voran. Am 9.2.18 (Az. V ZR 311/16) hat er einen Grundstückseigentümer für Schäden am Gebäude des Nachbarn voll haftbar gemacht, auch wenn dieser die Schäden nicht selbst verursacht hat.