Versicherer

ARAG will an Anwaltspfründe

Anwaltsmonopol und Kanzlei-Fremdbesitzverbot verhindern besseren Service und günstigere Preise in der deutschen Rechtsschutzversicherung – davon ist der nach eigenen Angaben weltgrößte Rechtsschutzversicherer Arag überzeugt. Obwohl das Geschäft brummt (s. PLATOW v. 14.12.), wäre mehr möglich, wenn das Anwaltsmonopol fiele, sagt Vorstandssprecher Renko Dirksen.

Es verhindere, dass Rechtsschutzversicherer ihre Kunden bei einem Problem selbst beraten dürfen. Stattdessen muss der Versicherer an einen Anwalt verweisen, obwohl durch „jahrzehntelange Erfahrung“ reichlich Inhouse-Expertise vorhanden sei. Zudem könne die Arag bisher bei der Anwaltswahl nicht helfen. Diese sei aber ein wesentliches Kriterium bei einem Prozess – Kosten fallen nur bei Niederlagen an. Umfragen zeigen, dass die Mehrzahl der Rechtsschutzkunden direkte Hilfe von Seiten des Versicherers begrüßen würden.

Wenn die Beschränkung fiele, würde auch die Geschwindigkeit der Rechtsverfolgung steigen, glaubt Dirksen, „das zeigen unsere Erfahrungen aus den Niederlanden“. Denkbar wäre auch die Einführung eines Modells aus der Kfz-Versicherung. Dort erhalten Kunden Rabatte, wenn sie sich verpflichten, bei einem Schaden die Vertragswerkstätten des Versicherers zu nutzen. Übertragen auf die Rechtsschutzversicherung würde das bedeuten, dass der Kunde Ermäßigungen oder eine Erhöhung der Deckungssumme erhielte, wenn er bspw. von der Arag empfohlene Anwälte und Dienste nutzt.

Ob der Rechtsschutzversicherer mit seinen Attacken auf das anwaltliche Berufsrecht Erfolg haben wird, ist fraglich. Zwar läuft aktuell vor dem EuGH ein Prozess gegen das Fremdbesitzverbot und im Koalitionsvertrag wird eine Liberalisierung des Rechtsmarktes erwähnt. Doch bisher versandeten alle Bemühungen im anwaltsreichen Bundestag. Vielleicht deshalb setzt die Arag, die anorganisch wachsen will, aufs Ausland. Die kürzlich von der Ergo übernommene DAS Großbritannien  unterhält eine eigene Anwaltskanzlei. Damit kann die Arag in Großbritannien schon tun, was sie sich hierzulande wünscht: die Kunden selbst beraten und gerichtlich vertreten. mv

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