Assekuranz zieht im Rechtsstreit mit Gastronomen den Kürzeren
Für einige Versicherer wird es in der Corona-Pandemie doch noch ungemütlich. Betroffen sind vor allem Gesellschaften, die sich bislang bei der Deckungszusage aus der Betriebsschließungsversicherung (BSV) quer gestellt haben (s. PLATOW v. 10.4.). Jetzt hat das Landgericht München zugunsten der in der Corona-Krise schwer geplagten Gastro-Branche entschieden.
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