Betriebsrente – Das Warmlaufen der Anbieter dauert schon ein Jahr
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz steht ab 2019 vor einer Bewährungsprobe. Zum Jahreswechsel haben Arbeitnehmer erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf einen AG-Zuschuss zur Betriebsrente. Das gilt allerdings nur für Neuverträge und nur wenn sie die Betriebsrente per Entgeltumwandlung einfordern. Dann erhält der Sparer mind. 15% des Entgelts als Zuschuss. Dafür sparen Unternehmen künftig rd. 20% an Sozialabgaben, wenn das Einkommen des Arbeitsnehmers unter der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung liegt.
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