BGH stärkt Sparkassen den Rücken – Kein Recht auf ewiges Sparen
Eine ganze Reihe von Sparkassen hat in den vergangenen Jahren Prämiensparverträge ihrer Kunden mangels ausreichender Refinanzierungsmöglichkeiten gekündigt. Für den Kunden besonders attraktiv wurden diese Verträge auf Grund der stetig ansteigenden Prämien, die im Einzelfall – hier nach 15 Jahren – auf 50 % der jährlichen Sparleistung anstiegen. Dementsprechend sahen die Kunden sich nach einer bankseitigen Kündigung in ihren Erwartungen enttäuscht.
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