Versicherer

EU-Prüfer kritisieren Produktkostendeckel

Selten ist aus Europa Kritik an Kostengrenzen für Finanzprodukte zu hören. Nun aber bemängelt der Europäische Rechnungshof die Vorgaben für das Altersvorsorgemodell PEPP.

Jan Schrader,
Altersvorsorge
Altersvorsorge © Zerbor | AdobeStock

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht: Das Paneuropäische Private Pensionsprodukt (PEPP), seit 2022 ein Standardmodell in der privaten Altersvorsorge, beschränkt Kosten und Gebühren auf 1% pro Jahr, wie der Europäische Rechnungshof hervorhebt. „Folglich gibt es nur wenige Anreize für Finanzinstitute, ein solches Produkt anzubieten.“ Der Versuch, Kunden vor hohen Gebühren zu schützen, bremst demnach also die Verbreitung. Bislang ist das PEPP nahezu irrelevant. In Deutschland nutzt kein einziger Anbieter das Rahmenwerk. Lediglich in Polen, Tschechien, Kroatien, Slowakei und Zypern gibt es vereinzelte Angebote. Darüber hinaus fehlen einheitliche Steueranreize. Ein Umstand, der das Produkt ebenfalls ausbremst, wie die Prüfer monieren. Die EU sollte das PEPP-Regelwerk nicht wie geplant in zwei Jahren, sondern im laufenden Jahr auf den Prüfstand stellen, fordert der Rechnungshof. Vielleicht startet PEPP wie zuletzt der EU-Langzeitfonds ELTIF eine späte Karriere. Dort hatte die EU Anfang 2024 unter anderem Vertriebsvorgaben gelockert.

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